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Allgemeine Geschäftsbedingungen Rekronen

Recron -v e r e n i g i n g v r e c r e n d e r n e r s n e d e r l l a n d
Rekronenbedingungen

Artikel 1: Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ::
A. Campingagent: Zelt, Klappcamp, Wohnmobil, Touring Caravan usw.;
B. Ort: Jede Platzierungsoption, die durch die Vereinbarung für eine Campingausrüstung festgelegt werden soll;
C. Touristenort: Ein Ort, der für eine Campingausrüstung für einen Zeitraum von in den meisten drei Monaten erhältlich ist;
D. Unternehmer: Das Unternehmen, die Institution oder Vereinigung, die dem Feiertagshersteller den Ort zur Verfügung stellt;
e. Erholung: Die Person, die mit dem Unternehmer in den Ort eintritt;
F. Kollegen Antwort: Die Person (en), die auch in der Vereinbarung angegeben ist;
G. Drittens: Jede andere Person, nicht die Erholung und/oder seine CO -EREANT (S);
H. vereinbarter Preis: Die Erstattung für die Nutzung des Touristenplatzes; Dies muss auf der Grundlage einer Preisliste angegeben werden, die nicht im Preis enthalten ist.
ich. Informationen: Schriftliche oder elektronisch bereitgestellte Informationen über die Nutzung des gemieteten Ortes und der Campingausrüstung, der Einrichtungen und der Regeln für den Aufenthalt;
J. Streitausschuss: Erholungsstreitausschuss in Den Haag, zusammengestellt von Anwb/Consumers 'Association/Recrone;
k. Stornierung: Die schriftliche Beendigung der Vereinbarung durch die Erholung vor Beginn des Aufenthalts.

Artikel 2: Inhaltsvereinbarung

1. Der Unternehmer stellt den vereinbarten Platz für den vereinbarten Zeitraum für Erholungszwecke, nicht für den ständigen Wohnsitz, also für den ständigen Wohnsitz; Dies gibt dem letzteren das Recht, eine Campingausrüstung des vereinbarten Typs und für die angegebenen Personen zu platzieren.
2. Der Unternehmer ist verpflichtet, die schriftlichen Informationen auf der Grundlage der Vertragsabteilung vor dem Freizeitraum zu liefern. Der Unternehmer kündigt dem Freizeitarzt rechtzeitig Veränderungen an.
3. Wenn sich die Informationen in Bezug auf die Informationen radikal unterscheiden, wie bei Abschluss der Vereinbarung, hat die Freizeit das Recht, die Vereinbarung kostenlos zu kündigen.
4. Der Ferienmacher ist verpflichtet, die Vereinbarung und die Regeln in den entsprechenden Informationen einzuhalten. Er stellt sicher, dass sich die CO -ECREANT (S) und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm bleiben, der Vereinbarung und den Regeln in den entsprechenden Informationen einhalten.
5. Wenn die Bestimmungen der Vereinbarung und/oder die entsprechenden Informationen den Recron -Bedingungen widersprühen, gelten die Recron -Bedingungen. Dies ändert nicht die Tatsache, dass die Erholung und die
Unternehmer kann individuelle zusätzliche Vereinbarungen treffen, wobei zum Nutzen der Erholung dieser Bedingungen abgewichen ist.
6. Der Unternehmer geht davon aus, dass die Freizeitbeschäftigung mit Zustimmung seines möglichen Partners diese Vereinbarung abschließt.

Artikel 3: Dauer und Ende der Vereinbarung

Die Vereinbarung läuft nach Ablauf der vereinbarten Frist durch die Erregung des Gesetzes ab, ohne dass eine Stornierung erforderlich ist.

Artikel 4: Preis und Preisänderung

1. Der Preis wird auf der Grundlage der derzeit anwendbaren Preise vereinbart, die vom Unternehmer festgelegt wurden.
2. Wenn der Preis aufgrund einer Belastung des Unternehmers aufgrund einer Belastung des Unternehmers aufgrund einer Erhöhung der Belastungen und Gebühren, die sich direkt auf den Standort, die Campingausrüstung oder die Erholung beziehen, ergibt Kann den Erholtreiter auch nach Abschluss der Vereinbarung verabschiedet werden.

Artikel 5: Zahlung

1. Der Ferienmacher muss die Zahlungen in Euro leisten, sofern die vereinbarten Zeiträume sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
2. a. Wenn es mehr als sechs Wochen vor dem Ankunftsdatum gebucht wurde und die Erholungsverpflichtung trotz vorheriger schriftlicher Erinnerung innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen nach der schriftlichen Erinnerung nicht ordnungsgemäß entspricht, hat der Unternehmer, der Unternehmer, oder nicht. das Recht mit der Vereinbarung mit sofortiger Wirkung, das Recht des Unternehmers auf die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises zu kündigen;
B. Wenn vor dem Ankunftsdatum sechs Wochen oder kürzer gebucht wurden und die Erholung seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig eingehalten hat oder seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt hat, wird die Vereinbarung gesetzlich gekündigt, wobei die Erholung auf Artikel 6, Absatz 1, zurückzuführen ist. Eine Gebühr ist auf
der Unternehmer. Der Unternehmer muss den Urlaubsmacher vor den Folgen der verspäteten Zahlung informieren.
3. Wenn der Unternehmer nicht im Besitz des Gesamtbetrags, der am Tag der Ankunft fällig ist
Das Recht des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
4. Die angemessenen Richterkosten werden nach Bekanntmachung des Verzugs von der Freizeitbekanntheit getragen. Wenn der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird,
Nach schriftlicher Vorladung wird der gesetzlich festgelegte Zinssatz für den ausstehenden Betrag berechnet.

Artikel 6: Stornierung

1. Im Falle der Stornierung zahlt der Urlaubsmacher dem Unternehmer eine Erstattung. Das ist:
- Wenn mehr als drei Monate vor dem Startdatum storniert, 15% des vereinbarten Preises;
- Im Falle einer Stornierung innerhalb von drei bis zwei Monaten vor dem Datum des Inkrafttretens, 50% des vereinbarten Preises;
- Im Falle einer Stornierung innerhalb von zwei bis einen Monat vor dem Datum des Inkrafttretens 75% des vereinbarten Preises;
- Im Falle einer Stornierung innerhalb eines Monats vor dem Datum des Inkrafttretens, 90% des vereinbarten Preises;
- Wenn am Tag des Datums des Inkrafttretens abgesagt wird, haben 100% des vereinbarten Preises.
2. Die Erstattung wird in Verhältnismäßigkeit, nach Abzug der Verwaltungskosten, der Stelle durch einen Dritten auf Empfehlung der Freizeitbeschäftigung und mit schriftlicher Genehmigung zurückerstattet
Der Unternehmer ist für den gleichen Zeitraum oder den gleichen Teil davon reserviert.

Artikel 7: Verwendung durch Dritte

1. Die Verwendung durch Dritte einer Campingausrüstung und/oder der zugehörige Ort ist nur zulässig, wenn der Unternehmer eine schriftliche Erlaubnis dafür erteilt hat.
2. Die Erlaubnis kann Bedingungen festlegen, die dann schriftlich im Voraus geschrieben werden müssen.

Artikel 8: Frühe Abreise der Erholung Die Erholung ist der volle Preis für den vereinbarten Zinszeitraum.

Diese Rekronenbedingungen wurden im Januar 2003 in Absprache mit der Verbrauchervereinigung und der ANWB im Kontext der Koordinierungsgruppe zur Selbstregulierungsberatung (CZ) des Sozialwirtschaftsrates eingerichtet und am 1. April 2003 in Kraft treten Zeichnen Sie den Preis, wenn der vorherige mit einem Angebot aus diesen allgemeinen Bedingungen angegeben ist

Artikel 9: Einstiegsbeendigung des Unternehmers und Evakuierung im Falle einer zugerichteten Manko- und/oder einer rechtswidrigen Handlung

1. Der Unternehmer kann die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung stornieren:
a. Wenn die Erholung, die Verpflichtungen aus der Vereinbarung die Verpflichtungen in den entsprechenden Informationen und/oder die staatlichen Vorschriften trotz vorheriger schriftlicher Warnung nicht ordnungsgemäß einhalten mit oder eingehen, dass nach den Standards der Angemessenheit und Fairness des Unternehmers nicht erwartet werden kann, dass die Vereinbarung fortgesetzt wird.
B. Wenn der Urlaubsmacher trotz vorheriger schriftlicher Warnung dem Unternehmer und/oder den CO -Schöpfer stört oder die gute Atmosphäre in oder in unmittelbarer Nähe des Standorts verderbt;
C. Wenn die Erholung trotz vorheriger schriftlicher Warnung gegen das Ziel des Standorts durch die Nutzung des Ortes und/oder seiner Campingausrüstung verstößt;
D. Wenn die Campingausrüstung der Erholung nicht allgemein anerkannte Sicherheitsstandards entspricht.
2. Wenn der Unternehmer eine störende Stornierung und Evakuierung wünscht, muss er die Erholung eines persönlich übergebenen Briefes informieren. In diesem Brief muss der Feiertagshersteller über die Möglichkeit informiert werden, den Streit an den Streitausschuss und den in Artikel 14 beschriebenen Zeitraum zu übermitteln, der beobachtet werden muss. Die schriftliche Warnung kann in dringenden Fällen weggelassen werden.
3. Nach der Stornierung muss der Ferienmacher sicherstellen, dass sein Platz und/oder eine Campingausrüstung evakuiert und der Standort so schnell wie möglich, aber spätestens 4 Stunden aufgegeben wurde.
4. Wenn der Ferienmacher seinen Platz nicht räumen, ist der Unternehmer berechtigt, den Ort gemäß Artikel 10, Absatz 2, zu evakuieren.
5. Grundsätzlich bleibt der Feiertagsmacher verpflichtet, den vereinbarten Zinssatz zu zahlen.

Artikel 10: Evakuierung

1. Wenn die Vereinbarung beendet ist, muss die Freizeit am letzten Tag des vereinbarten Zeitraums den Standort leer und völlig ordentlich liefern.
2. Wenn der Urlaubsmacher seine Campingausrüstung nicht entzieht, hat der Unternehmer nach schriftlicher Vorladung und mit gebührender Einhaltung von sieben Tagen ab dem Tag des Erhalts auf Kosten des Ferienherstellers, um den Ort zu räumen. Ohne Vorurteile gegenüber den Bestimmungen von Artikel 9 Absätzen 2 und 3. alle Speicherkosten, soweit dies angemessen ist, sind für den Bericht der Erholung gelten.

Artikel 11: Gesetzgebung und Vorschriften

1. Der Holiday Maker stellt zu jeder Zeit sicher, dass die Campingausrüstung, die er sowohl intern als auch extern platziert hat (kann) angegeben werden.
2. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen der EFCO -Charta einzuhalten, die als "Kontrolle über externe Risiken von Campingunternehmen" bezeichnet wird. Der Inhalt der Charta kann auf dem öffentlich zugänglichen Teil der Recron -Site (www.recron.nl) konsultiert werden.
3. LPG -Installationen sind nur dann zulässig, wenn sie in Kraftfahrzeugen sind, die vom National Road Traffic Service zugelassen sind.
4. Wenn der Urlaubshersteller vorbeugende Maßnahmen gemäß den städtischen Brandbestimmungen ergreifen muss, z.

Artikel 12: Wartung und Konstruktion

1. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Freizeitbereich und die zentralen Einrichtungen in gutem Zustand zu halten.
2. Die Erholung ist verpflichtet, die von ihm platzierten Campingausrüstung und den entsprechenden Ort im gleichen Wartungszustand zu halten.
3. Es ist die Freizeit-, CO -ECREANT (S) und/oder Dritte, die nicht auf dem Gelände graben, Bäume zu schneiden, Büsche zu schneiden, Antennen zu platzieren, Zäune oder Trennungen oder Gebäude oder andere Vorräte zu installieren von jeder Natur, auf, auf,
unter oder um die Campingausrüstung ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmers zu platzieren.
4. Der Ferienmacher bleibt jederzeit dafür verantwortlich, die Campingausrüstung beweglich zu halten, und die Einrichtungen in Absatz 3.

Artikel 13: Haftung

1. Die gesetzliche Haftung des Unternehmers für andere Verletzungen und Todesschäden ist auf maximal 455.000 € pro Ereignis beschränkt. Der Unternehmer ist verpflichtet zu
versichern.
2. Der Unternehmer haftet nicht für einen Unfall, Diebstahl oder Schaden auf seiner Website, es sei denn, dies ist das Ergebnis eines Mankels, der dem Unternehmer zugeschrieben wird.
3. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen extremer Wettereinflüsse oder anderer Formen von Gewalt.
4. Der Unternehmer haftet für Fehlfunktionen in seinem Teil der Versorgungseinrichtungen, es sei denn, er kann sich auf die majoe Gewalt verlassen oder wenn diese Fehlfunktionen mit dem Management aus der Erholung der Erholung zusammenhängen.
5. Der Ferienmacher haftet für Fehlfunktionen im Teil der Versorgungsunternehmen, die aus dem Übernahmepunkt berechnet wurden, es sei denn, es gibt eine Gewaltstufe.
6. Die Erholung haftet dem Unternehmer gegenüber dem Schaden, das durch das Handeln verursacht wird oder sich selbst, die CO -Company (en) und/oder Dritte, soweit sich er selbst, sofern sie den Schaden an den Freizeitarzt betrifft, den Co -Receiver (s) und/oder dritte (s) können zugeordnet werden.
7. Der Unternehmer verpflichtet sich, nach der Berichterstattung durch die Erholung der von anderen Urlauber verursachten Erholungen geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Artikel 14: Streitregulierung

1. Das niederländische Recht gilt für alle Streitigkeiten in Bezug auf die Vereinbarung. Nur das Streitausschuss oder ein niederländisches Gericht ist ermächtigt, diese Streitigkeiten zu kehren. Lassen Sie dies ohne Vorurteile gegenüber den Bestimmungen von Absatz 3 an diesen Orten
Wenn die Bedingungen vom Streitausschuss sprechen, Berufung beim Zivilgericht isoliert.
2. Streitigkeiten zwischen dem Freizeit- und dem Unternehmer über die Schlussfolgerung oder Umsetzung der Vereinbarung, für die diese Bedingungen gelten können (Besuchsadresse: Bordewijklaan 46, 2591 xr Den Haag). Ein Streit wird nur vom Streitausschuss bearbeitet, wenn die Freizeitbeschäftigung innerhalb
zwei Wochen nach dem Ursprung des Schreibens an den Unternehmer. Danach muss die Erholung den Streit spätestens zwei Monate nach der Einreichung seiner Beschwerde beim Unternehmer schriftlich an das Streitausschuss einreichen, so
Namen und Adressen des Freizeit- und Unternehmers sowie eine klare Beschreibung des Streits und der Anforderung. Wenn die Erholung den Streit an den Streitausschuss vorgelegt hat, ist der Unternehmer an diese Wahl gebunden.
3. Das Streitausschuss ist nicht berechtigt, einen Streit zu bewältigen, der sich auf eine Beschwerde über Krankheit, Körperverletzung, Tod oder die Nichtzahlung einer Rechnung bezieht, zu der es keine materielle Beschwerde gibt.
4. Wenn der Unternehmer einen Streit an den Streitausschuss vorliegt, wird der Streitausschuss nur mit diesem Streit umgehen, nachdem die Erholung innerhalb eines Monats schriftlich festgelegt hat, dass er sich der Entscheidung des Streitausschusses und der Streitausschuss vorlegen wird
Jeder (verbleibende) Betrag aufgrund des Streitausschusses hat Depot hinterlegt.
5. Wenn der Feiertagshersteller dem Streitausschuss einen Streit an das Streitausschuss vorlegt, wird der Streitausschuss diesen Streit erst nach Einzahlung des (verbleibenden) Betrags, der dem Unternehmer im Depot Depot Depot dem Unternehmer geschuldet ist, abgeschlossen hat. Der Feiertagshersteller muss diesen Betrag innerhalb eines Monats auf einem von dem Streitkomitee festgelegten Konto einlegen. Wenn der Ferienmacher nicht rechtzeitig bezahlt hat, wird angenommen, dass er sich nicht der Stellungnahme des Streitausschusses vorlegen möchte.
6. Eine Gebühr für die Behandlung eines Streits.
7. Auf die Bearbeitung von Streitigkeiten wird auf den Ausschuss für Erholungsstreitigkeiten Bezug genommen.

Artikel 15: Beschwerdegarantie

1. Recron übernimmt die Verpflichtungen eines Recron -Mitglieds an die Freizeitlehre in einem vom Streitausschuss auferlegten verbindlichen Berat Dies in den verbindlichen Ratschlägen wurde erfüllt.
2. Wenn der Unternehmer innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum den verbindlichen Rat an das Zivilgericht eingereicht hat, wird die mögliche Erfüllung der verbindlichen Beratung ausgesetzt, bis das Zivilgericht entschieden hat.
3. Für die Anwendung der Fulfillment -Garantie ist es erforderlich, dass die Erholung eine schriftliche Berufung bei Recron einsetzt.

Artikel 16: Änderungen

Änderungen der RECRON-Bedingungen können nur in Absprache mit den Verbraucherorganisationen, vertreten in dieser Angelegenheit durch den ANWB und den Verbraucherverband, vorgenommen werden.